A

 

 

  • Annuität – gleichbleibende Kreditrate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt.

  • Auflassung – notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang.

  • Auflassungsvormerkung – Sicherung im Grundbuch, damit der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen werden kann.

 

 

 

B

 

 

  • Baufinanzierung – Gesamtheit der Kredite und Eigenmittel zur Finanzierung einer Immobilie.

  • Baunebenkosten – zusätzliche Kosten beim Bau (z. B. Genehmigungen, Architektenhonorar).

  • Beleihungswert – von Banken festgelegter Wert, bis zu dem eine Immobilie als Kreditsicherheit dient.

 

 

 

D

 

 

  • Darlehen – von einer Bank oder einem Kreditgeber zur Verfügung gestelltes Kapital, das zurückgezahlt werden muss.

  • Disagio – ein Abschlag auf die Darlehenssumme, oft als „Abgeld“ bezeichnet.

 

 

 

E

 

 

  • Eigenkapital – Vermögen, das ein Käufer selbst in die Finanzierung einbringt.

  • Erbpacht – langfristige Nutzung eines Grundstücks gegen Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses.

 

 

 

F

 

 

  • Flurstück – amtlich vermessene Teilfläche eines Grundstücks.

  • Forward-Darlehen – Kredit, mit dem sich Käufer aktuelle Zinsen für die Zukunft sichern.

 

 

 

G

 

 

  • Grundbuch – Register, in dem Eigentümer, Rechte und Belastungen einer Immobilie eingetragen sind.

  • Grundschuld – Sicherheit für die Bank, eingetragen im Grundbuch, unabhängig vom Kredit.

  • Grunderwerbsteuer – Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt.

 

 

 

H

 

 

  • Hypothek – klassische Kreditsicherung, heute meist durch die Grundschuld ersetzt.

 

 

 

K

 

 

  • Kaufpreis – der vereinbarte Betrag für eine Immobilie.

  • Kaufnebenkosten – zusätzliche Kosten beim Erwerb (z. B. Notar, Grundbuch, Makler, Grunderwerbsteuer).

  • KfW-Förderung – staatliche Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren.

 

 

 

M

 

 

  • Maklercourtage – Provision für den Makler bei erfolgreicher Vermittlung.

  • Modernisierung – bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnwerts oder zur Energieeinsparung.

 

 

 

N

 

 

  • Notar – sorgt für die rechtssichere Beurkundung des Kaufvertrags.

  • Nebenkosten – laufende Kosten einer Immobilie (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr).

 

 

 

T

 

 

  • Tilgung – Rückzahlung eines Darlehens, meist in Raten.

  • Teilungserklärung – regelt die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen.

 

 

 

V

 

 

  • Verkehrswert – Marktwert einer Immobilie, ermittelt durch Gutachter oder Marktanalyse.

  • Vorkaufsrecht – Recht einer Person oder Gemeinde, eine Immobilie zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben.

 

 

 

Z

 

 

  • Zinsen – Kosten für die Nutzung des geliehenen Kapitals.

  • Zinsbindung – Zeitraum, für den der Kreditzins festgeschrieben ist.

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